Massgebend ist die französische Fassung.
Version 1.3 — in Kraft ab 1. November 2026. Sie bindet den neuen Kunden, der sie bei der Registrierung akzeptiert, und ab diesem Datum den bereits abonnierten Kunden. Die geltende Fassung ist auf jikobi.ch veröffentlicht und wird bei der Registrierung übergeben; mit der Eröffnung seines Kontos akzeptiert der Kunde ihren Wortlaut.
Jikobi ist eine Online-Verwaltungssoftware für Schweizer KMU: Fakturierung, Buchhaltung, MWST, Löhne sowie zuschaltbare Branchenmodule. Diese Bedingungen regeln ihre Nutzung durch das Kundenunternehmen («der Kunde»).
Herausgeberin ist die Jikobi fintech Sàrl, Chemin des Grand-Clos 43, 2115 Buttes, Schweiz.
Die UID-Nummer wird hier zusammen mit der MWST-Nummer eingetragen, sobald die Eintragung ins Handelsregister erfolgt ist. Solange sie fehlt, können diese Bedingungen nicht entgegengehalten werden: Sie nennen eine Vertragspartei, die noch nicht eingetragen ist.
Die Testphase ist kostenlos, ohne Kreditkarte und unverbindlich: Sie endet von selbst, wenn der Kunde nichts unternimmt.
Der Kunde bestimmt die Personen, die auf sein Dossier zugreifen, und steht für ihre Zugänge ein. Jede Person hat ihr eigenes Konto — Zugangsdaten werden nicht geteilt, und die Anmeldung in zwei Schritten (Passwort, dann Code) gilt für alle. Ein Beauftragter, namentlich ein Treuhandbüro, greift mit seinem eigenen Konto auf Einladung des Kunden zu, der sie jederzeit widerrufen kann.
Das Abonnement besteht aus einem Grundangebot und einem Preis pro verrechnetem Benutzer, gemäss den auf der Website veröffentlichten Tarifen. Das Grundangebot umfasst die KMU-Verwaltung und ein erstes Branchenmodul; jedes weitere Branchenmodul kommt zu dem dafür veröffentlichten Preis hinzu.
Alle Preise verstehen sich ohne MWST. Die Steuer wird zum gesetzlichen Satz hinzugerechnet, der am Tag der Leistung gilt; eine vom Bund beschlossene Satzänderung wird von Rechts wegen weitergegeben und gilt nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer.
Das Abonnement ist monatlich. Es wird nachschüssig in Rechnung gestellt: Die Rechnung für den abgelaufenen Monat geht zu Beginn des Folgemonats als QR-Rechnung hinaus, anteilig nach den Abonnementstagen berechnet.
Ein Wechsel des Angebots oder der Benutzerzahl während einer Periode wird in beide Richtungen anteilig nach Tagen berechnet. Die Preise können für eine folgende Periode mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen angepasst werden; ein Kunde, der die Anpassung ablehnt, kann auf den Tag ihres Inkrafttretens kündigen.
Der Ablauf ist folgender, und er geht nie schneller:
Es wird kein Verzugszins berechnet.
Der Dienst wird wegen eines Zahlungsausstands nie vollständig abgeschaltet, und die Daten werden nie als Druckmittel zurückbehalten.
Die Daten gehören dem Kunden. Die Herausgeberin ist nur ihre technische Verwahrerin; auch das Treuhandbüro, das sie erfasst, wird nicht ihr Eigentümer (Art. 394 ff. OR).
Der Kunde exportiert sein gesamtes Dossier — Buchungen, Belege, Löhne, Dokumente — jederzeit, kostenlos und bedingungslos, auch nach einer Kündigung und während der darauf folgenden Karenzfrist von 90 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Dossier archiviert: zehn Jahre lang aufbewahrt, die allgemeine Aufbewahrungsdauer (Art. 958f OR); die Unterlagen einer Liegenschaft sind zwanzig Jahre aufzubewahren (Art. 70 Abs. 3 MWSTG), und der Kunde nimmt sie mit seinem Export mit. Das archivierte Dossier ist geschlossen — es lässt sich weder zur Einsicht noch zum Export mehr öffnen. Das Archiv wird nicht verrechnet. Diese Aufbewahrungspflicht trifft den Kunden, nicht die Herausgeberin: Während des Abonnements und in den 90 Tagen nach der Kündigung nimmt er seinen vollständigen Export kostenlos mit.
Ein Kunde, der sein archiviertes Dossier benötigt, beantragt dessen Wiedereröffnung über den Support. Sie kostet CHF 300.00 exkl. MWST pro Antrag, im Voraus zahlbar, und öffnet das Dossier 30 Tage lang im Lesezugriff mit vollständigem Export; danach schliesst es sich wieder. Sie kann während der Aufbewahrung so oft wie nötig beantragt werden.
Das archivierte Dossier wird nach seiner Archivierung elf Jahre aufbewahrt — die zehn gesetzlichen Jahre und eines zur Sicherheit. Nach Ablauf dieser Frist kann die Herausgeberin es endgültig löschen. Die Löschung ist ein manueller Vorgang, der beantragt, mit einem Code bestätigt und protokolliert wird; sie erfolgt nie automatisch. Sie wirkt auf dem Server sofort und in den Sicherungen mit deren Rotation. Im Verzeichnis der Herausgeberin bleibt nur der Vermerk, dass das Dossier bestanden hat, mit dem Datum seiner Archivierung und seiner Löschung.
Die endgültige Löschung erfolgt nie von Amtes wegen: Sie setzt einen ausdrücklichen Antrag des Kunden voraus, die Bestätigung, dass ein Export übergeben wurde, eine Löschbestätigung und die schriftliche Übertragung der Aufbewahrungsverantwortung.
Die Software ist ein Werkzeug, weder ein Treuhandbüro noch eine Rechtsberatung. Sie liefert den Berechnungsrahmen, die öffentlichen Tarife und Hinweise; sie informiert unter Angabe ihrer Quelle, sie berät nicht.
Die Herausgeberin hält die nationalen gesetzlichen Parameter aktuell — MWST-Sätze, Sozialversicherungsbeiträge, Tarife der Quellensteuer, Schwellenwerte —, datiert sie, nennt ihre Quelle und meldet diejenigen, die erneut zu überprüfen sind.
Der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Abrechnungen (MWST, Löhne, Steuern), für die Freigabe seiner Abrechnungen und für die Richtigkeit der unternehmensspezifischen Werte, die er erfasst: Unfallversicherungssätze, Vorsorgeplan, Kassen, Gesamtarbeitsverträge. Die Software kann sie nicht kennen und erfindet sie nicht — sie verweigert eher die Berechnung, als zu raten.
Die Herausgeberin strebt eine Verfügbarkeit von 99,5 % an, ausserhalb der Wartungsfenster, die im Voraus angekündigt und ausserhalb stark ausgelasteter Zeiten angesetzt werden.
Die Daten werden in der Schweiz gehostet. Sie werden jede Nacht gesichert; aufbewahrt werden sieben tägliche, vier wöchentliche und zwölf monatliche Sicherungen. Eine Kopie wird ausserhalb des Produktionsservers aufbewahrt, und die Wiederherstellung wird jeden Monat automatisch erprobt — eine nie wiederhergestellte Sicherung ist keine Sicherung.
Diese Zusagen sind Bemühungsziele, keine Erfolgsgarantien.
Die Bearbeitung entspricht dem Bundesgesetz über den Datenschutz.
Hosting und Sicherungen ausschliesslich in der Schweiz. Verschlüsselung, Feld für Feld, der IBAN des Personals, der AHV-Nummern und der Unfallangaben; die Löhne und die Abwesenheitsgründe, die die Lohnbuchhaltung addiert und vergleicht, sowie die IBAN der Lieferanten und Kunden, nach denen die Software sucht, um eine Rechnung oder eine Zahlung zuzuordnen, lassen sich so nicht verschlüsseln und sind durch die Zugriffsrechte geschützt. Protokollierung der Zugriffe auf diese Daten. Das Personal der Herausgeberin greift auf das Dossier eines Kunden nur auf dessen Einladung zu, für eine begrenzte Dauer und protokolliert.
Wer wofür einsteht. Der Kunde ist Verantwortlicher für die Daten seiner Mitarbeitenden, Kunden und Lieferanten: Er entscheidet, sie zu erheben, und über ihren Zweck. Die Herausgeberin handelt als Auftragsbearbeiterin im Sinne von Art. 9 DSG: Sie bearbeitet diese Daten ausschliesslich zur Erbringung des Dienstes, auf Weisung des Kunden, und nie für eigene Zwecke — weder zum Trainieren eines Modells noch für personenbezogene Statistiken noch zur Weitergabe an wen auch immer.
Die Unterauftragsbearbeiter:
| Was er tut | Wer | Wo |
|---|---|---|
| Hosting der Software und der Datenbanken | Infomaniak Network SA | Schweiz |
| Versand der ausgehenden E-Mails | Infomaniak Network SA | Schweiz |
| Abfrage im Handelsregister, auf Anfrage | Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (Zefix) | Schweiz |
| Verwaltung des Servers und Bereitstellung der Software | Ploi | Niederlande — Server und Daten bleiben in der Schweiz |
Die Daten werden in der Schweiz gehostet und gesichert. Ploi, das den Server von den Niederlanden aus verwaltet, könnte auf sie zugreifen: eine Bekanntgabe ins Ausland, die Art. 16 Abs. 1 DSG erlaubt, da der Bundesrat den Niederlanden einen angemessenen Datenschutz zuerkennt. Sollte eine andere Bearbeitung eines Tages eine Bekanntgabe ins Ausland erfordern — etwa die unterstützte Erfassung von Lieferantenrechnungen, wenn der gewählte Anbieter im Ausland tätig wäre —, würde der Kunde dreissig Tage im Voraus informiert und könnte auf diesen Tag kündigen. Das vollständige Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten wird in der Software geführt und auf Anfrage übergeben.
Die Rechte der betroffenen Personen — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Herausgabe der Daten — werden gegenüber dem Kunden geltend gemacht, der dafür verantwortlich ist. Die Herausgeberin unterstützt ihn kostenlos, wenn das Begehren über sie läuft, und antwortet nie direkt einem Mitarbeitenden eines Kunden.
Bei einer Verletzung der Datensicherheit, die ein Risiko für die betroffenen Personen mit sich bringt, meldet die Herausgeberin dies so rasch als möglich dem EDÖB (Art. 24 DSG) und informiert den Kunden innert 72 Stunden, nachdem sie davon Kenntnis erlangt hat, mit dem, was bekannt ist: was geschehen ist, welche Daten, welche Massnahmen ergriffen wurden.
Der Vertrag läuft in Abonnementsperioden und erneuert sich stillschweigend.
Der Kunde kündigt jederzeit aus seinem Dossier heraus, ohne Begründung, auf das Ende der bezahlten Periode. Eine Rückerstattung der laufenden Periode ist nicht geschuldet, ausser bei einer abgelehnten Preisanpassung (Ziffer 3).
Die Herausgeberin kündigt mit einer Frist von 90 Tagen oder bei offensichtlichem Missbrauch fristlos: Betrug, Angriff auf die Sicherheit des Dienstes, rechtswidrige Nutzung.
In allen Fällen gelten die Karenzfrist von 90 Tagen und das Exportrecht nach Ziffer 5.
Die Herausgeberin haftet für den Schaden, den sie schuldhaft verursacht. Ihre gesamte Haftung, für alle Ursachen zusammen innerhalb eines Jahres, ist auf die Abonnementsbeträge begrenzt, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlt hat.
Diese Begrenzung gilt weder für Personenschäden noch für grobe Fahrlässigkeit noch für Vorsatz.
Ausgeschlossen sind indirekte Schäden: entgangener Gewinn, Verlust von Kundschaft, Kosten für die Wiederherstellung von Daten, die der Kunde jederzeit hätte exportieren können.
Gemäss Art. 100 Abs. 1 OR ist jede im Voraus getroffene Vereinbarung, mit der die Haftung für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wird, nichtig; die vorstehenden Begrenzungen gelten in diesem Umfang.
Die Herausgeberin haftet nicht für die Folgen einer fehlerhaften Steuer- oder Sozialversicherungsabrechnung noch für die vom Kunden erfassten Werte (Ziffer 6).
Jede Änderung wird auf jikobi.ch veröffentlicht und den Administratorinnen und Administratoren jedes Bereichs 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Ein Kunde, der sie ablehnt, kündigt nach Ziffer 9.
Schweizer Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand: Sitz der Herausgeberin, vorbehältlich zwingender Gerichtsstände.
Ein Nutzungsrecht, nicht die Software. Während des Abonnements erhält der Kunde das Recht, Jikobi für sein Unternehmen zu nutzen: persönlich, nicht exklusiv, nicht übertragbar. Die Software, ihr Code, ihre Marke und ihre Dokumentation bleiben Eigentum der Herausgeberin. Nichts hierin überträgt ein Urheberrecht.
Was dem Kunden bleibt: seine Daten, ohne Vorbehalt (Ziffer 5). Die Dokumente, die er mit der Software erstellt — Rechnungen, Verträge, Abrechnungen —, gehören ihm, ohne Gebühr und ohne Bedingung.
Was der Kunde zu unterlassen sich verpflichtet: den Zugang weiterzuverkaufen oder unterzulizenzieren, ein von mehreren Personen geteiltes Konto zu eröffnen (Ziffer 2), zu versuchen, auf das Dossier eines anderen Kunden zuzugreifen, oder der Software offensichtlich unverhältnismässige Mengen zuzuführen, die den Dienst für andere beeinträchtigen würden. Bei ausgeprägtem Missbrauch gilt Ziffer 9.
Funktionen, die als «in Vorbereitung» oder «demnächst» angekündigt sind, gehören nicht zum geschuldeten Dienst. Sie werden nicht verrechnet, solange es sie nicht gibt, und ihr Fehlen begründet keinen Anspruch.
Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung, die durch ein Ereignis verursacht wird, das sie nicht beherrscht und nicht vernünftigerweise voraussehen konnte: Naturkatastrophe, Krieg, behördliche Anordnung, grösserer Ausfall eines Netzes oder eines Infrastrukturanbieters, Cyberangriff grossen Ausmasses.
Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und tut, was in ihrer Macht steht, um die Auswirkungen zu begrenzen. Dauert die Verhinderung länger als dreissig Tage, kann jede Partei auf diesen Tag ohne Entschädigung kündigen. Das Exportrecht nach Ziffer 5 überdauert diese Kündigung.
Ein Ausfall des Dienstes, der der Herausgeberin oder ihrem Hoster zuzurechnen ist, ist keine höhere Gewalt: Er fällt unter Ziffer 7.
Die Herausgeberin kann den Vertrag bei einer Fusion, einer Spaltung oder einem Verkauf der Geschäftstätigkeit auf einen Dritten übertragen. Sie informiert den Kunden sechzig Tage im Voraus; dieser kann auf den Tag der Übertragung kündigen, mit dem Exportrecht nach Ziffer 5.
Der Kunde kann seinen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung der Herausgeberin übertragen, die sie nicht ohne Grund verweigert — die Übernahme eines Unternehmens durch ein anderes ist ein Grund zur Zustimmung, nicht zur Verweigerung.
Diese Bedingungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien über die Nutzung der Software. Sie ersetzen jede frühere Absprache. Die Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn sie mit einer Bestellung übermittelt werden.
Ist eine Bestimmung nichtig oder undurchführbar, bleiben die übrigen in Kraft, und die nichtige Bestimmung wird durch diejenige ersetzt, die ihr im Rahmen des Rechts am nächsten kommt.
Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Bestimmung gilt nicht als Verzicht, sich später darauf zu berufen.
Mitteilungen erfolgen per E-Mail an die im Dossier hinterlegte Adresse und, für die Herausgeberin, an die auf der Website veröffentlichte Adresse. Eine Kündigung, eine Inverzugsetzung und eine Meldung einer Datenschutzverletzung erfolgen schriftlich; E-Mail genügt, und das Datum ihres Versands ist massgebend. Der Kunde hält seine Adresse aktuell.
Fassung und Sprache. Diese Bedingungen tragen ein Datum; die bei der Registrierung akzeptierte Fassung ist verbindlich, bis eine Änderung gemäss Ziffer 11 in Kraft tritt. Massgebend ist die französische Fassung; die deutsche und die italienische Übersetzung dienen dem Verständnis.
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